Im Grafenauer Anzeiger vom 9. Januar 1915 findet sich auf Seite 2 ein Hinweis auf das “Verbot der Schützengrabenfreundschaften”. An den Weihnachtstagen 1914 war es an mehreren Frontabschnitten zu Verbrüderungsszenen gekommen. Der Obersten Heeresleitung war dies verständlicherweise nicht willkommen; wer dem Verbot zuwiderhandelte, wurde fortan wegen Landesverrats bestraft.
Hier können Sie in den Findbüchern einiger kommunaler Archive suchen.
Manche Archivalien sind sogar digitalisiert und transkribiert einsehbar.