Sie stand zwar erst am 26.8. im Königlich Bayerischen Kreisamtsblatt, aber diese Bekanntmachung datiert vom 15. August. Auch das Zentrallandwirtschaftsfest (vulgo Oktoberfest) musste dran glauben.
K.B. Kreisamtsblatt vom 26.8.1914
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Manche Archivalien sind sogar digitalisiert und transkribiert einsehbar.